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Schutzimpfungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Die DAK - Gesundheit übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen verschiedene Infektionskrankheiten, solange nicht andere Stellen (z. B. Arbeitgeber) aufgrund arbeitsrechtlicher oder anderer gesetzlicher Vorschriften vorrangig dazu verpflichtet sind.
Über die medizinische Notwendigkeit der Schutzimpfung entscheidet im Einzelfall der Vertragsarzt. Kosten für Schutzimpfungen wegen einer privaten Auslandsreise werden nach der aktuell gültigen Satzungsbestimmung der DAK - Gesundheit erstattet.

Siehe auch Impfungen.

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