Wer kann sich versichern:Die Krankenversicherung für Au-pairs Care Au-Pair bietet Versicherungsschutz für Au-pairs und Demi-pairs weltweit. Die Au-pair-Versicherung kann bis zu einem Alter von 35 Jahren sowohl von ausländischen Au-pairs mit festem Wohnsitz im weltweiten Ausland während der Au-pair-Tätigkeit in Deutschland als auch von deutschen bzw. österreichischen Au-pairs während einer weltweiten Au-pair-Tätigkeit (außer USA, Mexiko und Kanada) abgeschlossen werden. Für Aufenthalte in Österreich empfehlen wir Ihnen die Österreichversicherung Care Austria. Was leistet die Versicherung:Die Versicherung für Au-pairs umfasst die ambulante, stationäre, zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzten weltweit zum ortsüblichen Gebührensatz. Zusätzlich beinhaltet die Aupairversicherung bei stationärer Behandlung im Care Au-Pair M/XL ein Ausfallgeld. Im Care Au-Pair XL werden dann zusätzlich die Kosten bis maximal 1.500,– EUR für den Besuch eines Angehörigen erstattet. Was kostet die Versicherung:Die Prämie für die Auslandsversicherung Care Au-Pair Si beträgt 21,– EUR / Monat bei einem Selbstbehalt (SB) von 50,– EUR je Versicherungsfall, im Versicherungstarif Care Au-Pair S beträgt die Prämie 26,– EUR (35,– EUR SB je Versicherungsfall). In den Tarifen Care Au-Pair M für 35,– EUR / Monat und Care Au-Pair XL für 43,– EUR / Monat entfällt die SB. |
Sie können die Auslandskrankenversicherung für Au-pairs direkt online abschließen und erhalten nach erfolgreicher Antragsprüfung binnen weniger Minuten Ihre Versicherungsdokumente per E-Mail zugeschickt. Diese können Sie auch zur Beantragung eines Visums nutzen.
Ergänzend zur Auslandskrankenversicherung empfehlen wir den Abschluss der Unfall- und Haftpflichtversicherung "Care Protector". Diese können Sie ab 2,– EUR / Monat ganz bequem zusammen mit der Krankenversicherung unter Online-Antrag abschließen. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Minderung Ihrer Arbeitsleistung durch Invalidität oder bei Tod nach einem Unfall.