In Deutschland ist man als immatrikulierter Student in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig. Um die private günstige Vollkrankenversicherung "Care Student" abschließen zu können, müssen Sie sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Das ist ein etwas umständlicher bürokratischer Akt, den wir Ihnen als Studienanfänger in Deutschland gerne abnehmen und für Sie erledigen – ganz automatisch bei der Beantragung der Versicherung Care Student. Sie müssen also selber nichts unternehmen und erhalten von uns zusammen mit der Vorbestätigung Ihres Versicherungsschutzes die Bestätigung der Befreiung von der Versicherungspflicht. Beide Dokumente müssen Sie zwingend bei der Immatrikulation vorlegen. Hinweis: Hat man sich einmal von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, gilt das in der Regel für das gesamte Studium. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums also nicht mehr möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Verbands der Privaten Krankenversicherung unter dem Thema Krankenversicherung. |
Sie können den Monatsbeitrag unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer überweisen, ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder bei einer beliebigen Bank eine Bareinzahlung tätigen. Die Kontodaten erhalten Sie mit Ihren Versicherungsunterlagen. Bitte achten Sie bei eigener Überweisung oder Bareinzahlung unbedingt auf die Angabe der vollständigen Versicherungsnummer und auf die pünktliche Zahlung der Beiträge. Am einfachsten und sichersten ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, das Sie bequem direkt bei der Beantragung durch die Auswahl der Zahlungsart „Lastschrift“ erteilen können. Bitte beachten Sie bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, dass Ihr Konto stets über ausreichende Deckung verfügt. Sollten Sie noch kein Konto eröffnet haben, können Sie unter Angabe der Versicherungsnummer im Verwendungszweck auch bei einer beliebigen Bank eine Bareinzahlung tätigen. Beachten Sie bitte, dass bei einer Bareinzahlung Gebühren anfallen können. Wie hoch die Gebühren sind, fragen Sie bitte bei der entsprechenden Bank an. |
Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird – beim Allgemeinmediziner (Hausarzt) und bei Fachärzten. Die private Krankenversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte bis zum 2,3-fachen Satz (z.B.: Orthopäden, Gynäkologen) ein. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse, denn die übernimmt in der Regel nur Behandlungskosten vergleichbar mit dem 1,8-fachen Satz. Als Versicherter in der Care Student-Versicherung sind Sie in Deutschland Privatpatient und haben Zugang auch zu Privatärzten. |
Ja, die Kosten für Schwangerschaft, Entbindung und Hebammen werden übernommen. Bitte beachten Sie die besondere Wartezeit von 8 Monaten. |
Für Zahnbehandlungen werden pro Kalenderjahr 500 € übernommen. Darüber hinausgehende Kosten werden zu 50 % erstattet. Bitte beachten Sie hierzu die Frage „Gibt es Wartezeiten?“ Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 50 % bis zu maximal 500 € pro Kalenderjahr übernommen. Hier gilt ggf. eine Wartezeit von 8 Monaten. |
Behandlungen zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Unfällen sind mitversichert. Führt ein Unfall zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, stellt eine Unfallabsicherung zusätzliche Gelder zur Verfügung. Weitere Informationen und den Online-Abschluss finden Sie hier |
Die Rückerstattung der Kosten, abzüglich der ausgewiesenen Selbstbehalte erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen. |
Nein, es gibt keine allgemeine Wartezeit. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Das heißt, dass Sie 8 Monate in der Care Student-Versicherung versichert sein müssen, bevor Leistungen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie ausgezahlt werden können. Weitere Informationen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und dem Tarif entnehmen. |
Anspruch auf ein versichertes Genesungsgeld in Höhe von 1.500 EUR besteht bei schwerer Erkrankung / schweren Unfallfolgen, die zu einem Krankenhausaufenthalt von 14 Tagen und einer anschließenden Arbeitsunfähigkeit führen, so dass der Krankenhausaufenthalt und die Arbeitsunfähigkeit zusammen mindestens 90 Tage betragen. |
Prinzipiell werden vom Arzt verordnete verschreibungspflichtige Medikamente erstattet. Bitte beachten Sie die Ausnahmen in den Tarifbedingungen. Dazu gehören zum Beispiel Mittel zur Empfängnisverhütung (die Pille) oder Eiweißpräparate zum Muskelaufbau. Einzige Bedingung ist, dass, falls mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung stehen, eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erworben wird. Das gilt nicht für den Fall, dass die Verordnung eines bestimmten Medikaments medizinisch notwendig war oder die Lieferung des preisgünstigen Medikaments zu lange dauert. |
Ja, die Selbstbeteiligung beträgt 300 € pro Kalenderjahr. Sie reduziert sich mit jedem bereits vergangenen Monat um 1/12. Ein Beispiel: Schließen Sie Ihre Versicherung ab dem 1. Juni ab, reduziert sich die Selbstbeteiligung um 5/12 (= 125 €) auf 175 €. Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie alle Leistungen selbst zahlen, bis die Höhe der Selbstbeteiligung erreicht ist. Endet die Versicherung während eines Kalenderjahres ermäßigt sich der Selbstbehalt nicht. |
Ja, Sie dürfen während Ihres Studiums arbeiten und Geld verdienen. Dabei ist es egal, wie viel Sie nebenher verdienen. Sie dürfen allerdings nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeit in den Semesterferien wird hier nicht mitgezählt. Bei Arbeit, die hauptsächlich nachts oder abends verrichtet wird, darf auch mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Allerdings darf die Anzahl der Wochen, in denen Sie mehr als 20 Stunden arbeiten, 26 Wochen pro Beschäftigungsjahr nicht übersteigen. Falls Sie ein Visum für Deutschland benötigen, sprechen Sie bitte die zuständige Ausländerbehörde an und klären Sie, ob und in welchem Umfang Sie in Deutschland einer Arbeit nachgehen dürfen. |
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Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.