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Care Student - günstige private Krankenversicherung für Studenten, Schüler und Doktoranden in Deutschland

Care Student

FAQ



FAQ zur privaten Krankenversicherung Care Student
Designelement zur  Studentenversicherung
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Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung Care Student versichern?

In der privaten Vollkrankenversicherung "Care Student" können sich ausländische Studenten und Schüler zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland versichern. Das sind in erster Linie in Deutschland eingeschriebene (immatrikulierte) ausländische Studenten. Versichern können sich aber auch eingeschriebene Doktoranden, Sprachschüler, Studienkollegiaten und Praktikanten, sofern diese Tätigkeiten dazu dienen, ein Hochschulstudium in Deutschland zu beginnen. Sie müssen sich legal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und dürfen keinen anderweitigen privaten oder gesetzlichen Versicherungsschutz haben.

Das Eintrittsalter liegt zwischen 12 und 34 Jahre. Maßgeblich für die Berechnung des Alters ist Ihr Geburtsjahr, nicht Ihr Geburtstag. Hierfür ist der Stichtag immer der 1. Januar jeden Jahres. Wenn Sie zum Beispiel im Juni 35 Jahre alt werden und im April die Versicherung „Care Student“ abschließen möchten, ist dies nicht möglich, da als Stichtag der 1. Januar des Jahres, in dem Sie 35 Jahre alt werden, gilt.

Nicht versicherbar sind Leistungssportler und Sportler, die für ihre Tätigkeit ein Entgelt erhalten.

Befreiung von der Versicherungspflicht: Muss ich das machen?

In Deutschland ist man als immatrikulierter Student in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig. Um die private günstige Vollkrankenversicherung "Care Student" abschließen zu können, müssen Sie sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Das ist ein etwas umständlicher bürokratischer Akt, den wir Ihnen als Studienanfänger in Deutschland gerne abnehmen und für Sie erledigen – ganz automatisch bei der Beantragung der Versicherung Care Student. Sie müssen also selber nichts unternehmen und erhalten von uns zusammen mit der Vorbestätigung Ihres Versicherungsschutzes die Bestätigung der Befreiung von der Versicherungspflicht. Beide Dokumente müssen Sie zwingend bei der Immatrikulation vorlegen.

Hinweis: Hat man sich einmal von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, gilt das in der Regel für das gesamte Studium. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums also nicht mehr möglich.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Verbands der Privaten Krankenversicherung unter dem Thema Krankenversicherung.

Welche Laufzeiten sind möglich?
  • Bei der Studentenversicherung Care Student beträgt die maximale Tariflaufzeit beträgt 60 Monate. Danach erfolgt automatisch und ohne erneute Gesundheitsfragen eine Umstellung in den Tarif KVS1 der HanseMerkur Krankenversicherung AG, sofern zu diesem Zeitpunkt ein fester und ungekündigter Wohnsitz in Deutschland besteht und keine Beitragsrückstände vorliegen. Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können.
  • Wird die Weiterbildungsmaßnahme (z.B. Studium) abgeschlossen, abgebrochen oder wird sie um mehr als 6 Monate unterbrochen, erfolgt eine Umstellung in den Tarif KVS1 der HanseMerkur Krankenversicherung AG, dessen Laufzeit unbegrenzt ist.
  • Die Versicherungszeit im Care Student wird auf die Wartezeit im Tarif KVS1 angerechnet.
Wie und wann kann ich die private Krankenversicherung Care Student kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis nach Ablauf von 2 Versicherungsjahren zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Wir benötigen zur Bearbeitung die folgenden Angaben:

  • Versicherungsnummer
  • Name der versicherten Person
  • ursprüngliches Versicherungsende
  • gewünschten Kündigungstermin und
  • Kündigungsgrund (bzw. Nachversicherernachweis)

Möchten Sie von der Umstellung in den Tarif KVS1 keinen Gebrauch machen, können Sie den Vertrag innerhalb von 2 Monaten nach dem Umstellungszeitpunkt kündigen. Eine Kündigung kann nur in Textform (E-Mail, Post, FAX) eingereicht werden.

Unabhängig von der ordentlichen Kündigung gibt es die Möglichkeit den Vertrag zu beenden, wenn Sie z.B. ins Heimatland zurückkehren. Liegt ihr Heimatland in der EU, können Sie den Vertrag bis zwei Monate nach Rückkehr ins Heimatland beenden. Liegt ihr Heimatland außerhalb der EU, wird der Vertrag automatisch mit der Rückkehr beendet. Die Beendigung erfolgt taggenau. Die Rückzahlung zu viel gezahlter Versicherungsbeiträge erfolgt umgehend.

Wie erhalte ich im Online-Verfahren meine Versicherungsbescheinigung?

Wenn Sie die Gesundheitsprüfung und den Antrag über das Online-Verfahren ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung Ihres Antrages. Wenige Tage später senden wir Ihnen per E-Mail eine Vorbestätigung Ihres Versicherungsschutzes und, falls Sie Studienanfänger in Deutschland sind, auch die Befreiung von der Pflichtversicherung, die Sie für die Immatrikulation benötigen, an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Zusätzlich erhalten Sie danach per Post binnen einiger Arbeitstage Ihren Versicherungsschein und für den Fall, dass Sie per Überweisung zahlen, Ihre Rechnung. Sollte wir Sie nicht sofort im Care Student versichern können, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn möglich, bieten wir Ihnen aber direkt anderweitigen Versicherungsschutz an.

Ist es möglich, die Beiträge monatlich zu überweisen, anstatt diese abbuchen zu lassen?

Sie können den Monatsbeitrag unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer überweisen, ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder bei einer beliebigen Bank eine Bareinzahlung tätigen. Die Kontodaten erhalten Sie mit Ihren Versicherungsunterlagen. Bitte achten Sie bei eigener Überweisung oder Bareinzahlung unbedingt auf die Angabe der vollständigen Versicherungsnummer und auf die pünktliche Zahlung der Beiträge.

Am einfachsten und sichersten ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, das Sie bequem direkt bei der Beantragung durch die Auswahl der Zahlungsart „Lastschrift“ erteilen können. Bitte beachten Sie bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, dass Ihr Konto stets über ausreichende Deckung verfügt.

Sollten Sie noch kein Konto eröffnet haben, können Sie unter Angabe der Versicherungsnummer im Verwendungszweck auch bei einer beliebigen Bank eine Bareinzahlung tätigen. Beachten Sie bitte, dass bei einer Bareinzahlung Gebühren anfallen können. Wie hoch die Gebühren sind, fragen Sie bitte bei der entsprechenden Bank an.

Sind Krankenhausaufenthalte und Behandlungen bei Fachärzten versichert?

Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird – beim Allgemeinmediziner (Hausarzt) und bei Fachärzten. Die private Krankenversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte bis zum 2,3-fachen Satz (z.B.: Orthopäden, Gynäkologen) ein. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse, denn die übernimmt in der Regel nur Behandlungskosten vergleichbar mit dem 1,8-fachen Satz. Als Versicherter in der Care Student-Versicherung sind Sie in Deutschland Privatpatient und haben Zugang auch zu Privatärzten.
Im Krankenhaus ist die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung und ohne Wahlleistungen eingeschlossen.
Eine detaillierte Leistungsübersicht finden Sie in der Beschreibung und in den Tarifbedingungen.

Werden Schwangerschaften und Entbindungen übernommen?

Ja, die Kosten für Schwangerschaft, Entbindung und Hebammen werden übernommen. Bitte beachten Sie die besondere Wartezeit von 8 Monaten.

Sind Behandlungen beim Zahnarzt versichert?
Für Zahnbehandlungen werden pro Kalenderjahr 500 € übernommen. Darüber hinausgehende Kosten werden zu 50 % erstattet. Bitte beachten Sie hierzu die Frage „Gibt es Wartezeiten?“
Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 50 % bis zu maximal 500 € pro Kalenderjahr übernommen. Hier gilt ggf. eine Wartezeit von 8 Monaten.
Schützt die Care Student-Versicherung auch gegen Schadenersatzansprüche Dritter?

Sind auch Unfälle mitversichert?

Behandlungen zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Unfällen sind mitversichert. Führt ein Unfall zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, stellt eine Unfallabsicherung zusätzliche Gelder zur Verfügung. Weitere Informationen und den Online-Abschluss finden Sie hier

Bin ich auch bei einem Besuch im Heimatland versichert?

Ja, Sie sind grundsätzlich auch versichert, wenn Sie während der Vertragslaufzeit vorübergehend in Ihr Heimatland zurückkehren. Sie genießen unbegrenzten Versicherungsschutz in Europa und ebenso für die ersten 4 Wochen einer Reise ins außereuropäische Ausland. Bei einem Besuch im Heimatland sind Sie somit mindestens für 4 Wochen versichert. Bitte beachten Sie, dass Behandlungskosten im Ausland nur zu der Höhe erstattet werden, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären.

Wann werden die Beiträge eingezogen?

Die Versicherungsbeiträge werden zum 1. eines jeden Monats eingezogen. Dies ist auf der Versicherungsbescheinigung vermerkt, wenn ein Lastschriftverfahren bei Antragsstellung gewählt wurde.

An wen wende ich mich im Schadenfall?

Die Care Concept AG ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihren Vertrag. Wir stehen Ihnen montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen auch auf Englisch, Chinesisch und vielen weiteren Sprachen weiter.

Bei Leistungsfragen helfen wir Ihnen gerne unter +49 228 97735-686 oder per E-Mail an weiter.

Sie haben Fragen zu Ihrem Antrag oder zur Beitragszahlung?
Dann wenden Sie sich bitte an die +49 228 97735-656 oder per E-Mail an bzw.

Unsere Anschrift lautet:
Care Concept AG
Postfach 30 02 62
53182 Bonn

Wie lange dauert die Rückerstattung im Schadensfall?

Die Rückerstattung der Kosten, abzüglich der ausgewiesenen Selbstbehalte erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, es gibt keine allgemeine Wartezeit. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Das heißt, dass Sie 8 Monate in der Care Student-Versicherung versichert sein müssen, bevor Leistungen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie ausgezahlt werden können. Weitere Informationen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und dem Tarif entnehmen.

Wann habe ich Anspruch auf ein versichertes Genesungsgeld?

Anspruch auf ein versichertes Genesungsgeld in Höhe von 1.500 EUR besteht bei schwerer Erkrankung / schweren Unfallfolgen, die zu einem Krankenhausaufenthalt von 14 Tagen und einer anschließenden Arbeitsunfähigkeit führen, so dass der Krankenhausaufenthalt und die Arbeitsunfähigkeit zusammen mindestens 90 Tage betragen.

Bekomme ich ein Krankenhaustagegeld bei stationären Aufenthalten?

Ja, ab dem 15. Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts erhalten Sie 25 € Krankenhaustagegeld pro Tag für maximal 20 Tage pro Kalenderjahr. Übrigens: In der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie pro Tag des Krankenhausaufenthalts € 10 (bis max. 28 Tage) und bekommen kein Krankenhaustagegeld.

Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn ich mein Studium abbreche?

Wenn Sie Ihr Studium abbrechen, können Sie nicht in der Krankenversicherung Care Student versichert bleiben, sondern Sie werden ohne erneute Gesundheitsprüfung im Tarif KVS1 der HanseMerkur Krankenversicherung AG versichert.

Kehren Sie nach dem Abbruch des Studiums zurück in ein in der EU liegendes Heimatland, scheiden Sie nach erfolgter Kündigung taggenau aus der Studentenversicherung Care Student aus. Die Beendigung erfolgt taggenau. Die Rückzahlung zu viel gezahlter Versicherungsbeiträge erfolgt umgehend. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie in Ihr Heimaltland zurückkehren oder Ihr Studium abbrechen. Reichen Sie uns einen Nachweis bzw. die Abmeldebestätigung ein.

Werden alle ärztlich verordneten Medikamente gezahlt?

Prinzipiell werden vom Arzt verordnete verschreibungspflichtige Medikamente erstattet. Bitte beachten Sie die Ausnahmen in den Tarifbedingungen. Dazu gehören zum Beispiel Mittel zur Empfängnisverhütung (die Pille) oder Eiweißpräparate zum Muskelaufbau. Einzige Bedingung ist, dass, falls mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung stehen, eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erworben wird. Das gilt nicht für den Fall, dass die Verordnung eines bestimmten Medikaments medizinisch notwendig war oder die Lieferung des preisgünstigen Medikaments zu lange dauert.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Ja, die Selbstbeteiligung beträgt 300 € pro Kalenderjahr. Sie reduziert sich mit jedem bereits vergangenen Monat um 1/12. Ein Beispiel: Schließen Sie Ihre Versicherung ab dem 1. Juni ab, reduziert sich die Selbstbeteiligung um 5/12 (= 125 €) auf 175 €. Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie alle Leistungen selbst zahlen, bis die Höhe der Selbstbeteiligung erreicht ist. Endet die Versicherung während eines Kalenderjahres ermäßigt sich der Selbstbehalt nicht.

Was passiert, wenn ich mein Studium beende?

Werden Sie nach Ihrem Studium gesetzlich versicherungspflichtig, können Sie in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine abhängige Beschäftigung aufnehmen (Angestellter) und weniger als 54.450 € (Stand 2019) verdienen. Wenn Sie nach Ihrem Studium nicht versicherungspflichtig werden, wird Ihr Tarif automatisch auf den Tarif KVS1 der HanseMerkur Krankenversicherung AG umgestellt.

Darf ich neben dem Studium arbeiten und Geld verdienen?

Ja, Sie dürfen während Ihres Studiums arbeiten und Geld verdienen. Dabei ist es egal, wie viel Sie nebenher verdienen. Sie dürfen allerdings nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeit in den Semesterferien wird hier nicht mitgezählt. Bei Arbeit, die hauptsächlich nachts oder abends verrichtet wird, darf auch mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Allerdings darf die Anzahl der Wochen, in denen Sie mehr als 20 Stunden arbeiten, 26 Wochen pro Beschäftigungsjahr nicht übersteigen. Falls Sie ein Visum für Deutschland benötigen, sprechen Sie bitte die zuständige Ausländerbehörde an und klären Sie, ob und in welchem Umfang Sie in Deutschland einer Arbeit nachgehen dürfen.

Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

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Care Student

Versicherungstyp: Günstige Krankenversicherung für Studenten und Schüler in Deutschland



© Care Concept AG 2024
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Versicherungstyp: Krankenversicherung für Studenten

Versicherbare Personen: Studenten, Sprachschüler, Doktoranden

Eintrittsalter: 12-34 Jahre

Laufzeit: bis zu 60 Monate


Care Student

Leistungen*

  • Gültig für das Schengen-Visum
  • Ambulante, stationäre, zahnmedizinische Behandlung
  • Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Krankenhaustagegeld
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Tarif