Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung Care Travel besteht Versicherungsschutz bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen, die während der versicherten Reise eintreten. Für Sie bedeutet das, dass Sie grundsätzlich auch mit Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung Care Travel versichert sind.
|
Ja, nach vorheriger schriftlicher Meldung sind Reisen in das eigene Heimatland bis zu einer Gesamtdauer von 4 Wochen mitversichert. |
Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie im Ausland einen Tauchurlaub machen möchten. Auch in diesem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn im Ausland als Folge des Tauchens eine medizinische Heilbehandlung notwendig wird (z. B. bei einer Dekompensationskrankheit nach einem zu schnellen Auftauchen). |
Ja, wie bei den Vorerkrankungen gilt aber auch in diesem Fall, dass Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, nicht erstattungsfähig sind. Dazu gehören beispielsweise auch die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9. |
Nein, die Auslandskrankenversicherung Care Travel muss vor Beginn der Reise beantragt werden. |
Ja, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen in Schriftform ohne Angabe eines Grundes widerrufen, wenn der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mehr als einem Monat hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die beantragte Vertragslaufzeit weniger als einen Monat beträgt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung des abgeschlossenen Versicherungsvertrages nicht möglich. |
Ja, bitte benutzen Sie das My Care Concept Kundenportal. Ob der Verlängerung zugestimmt werden kann, entscheidet dann der Versicherer binnen weniger Tage. Stellen Sie den Verlängerungsantrag bitte unbedingt vor dem Ende der ursprünglich beantragten Versicherungslaufzeit. |
Die Prämie ist als Einmalzahlung für den gesamten versicherten Zeitraum zu leisten. Sie ist grundsätzlich bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Die Prämie wird wenige Tage vor Versicherungsbeginn automatisch vom angegebenen Girokonto eingezogen. |
Vorerst ist nur die einmalige Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren von deutschen und österreichischen Girokonten und per Kreditkarte und PayPal möglich. |
In unserem My Care Concept Kundenportal können Sie ihre Bankverbindung bequem ändern. |
Die Auslandsreise-Krankenversicherung schließt die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch Fachärzte (z. B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. Sie haben die freie Wahl unter den ortsansässigen medizinischen Einrichtungen. Bei einer stationären Behandlung stellt das Krankenhaus per Fax einen Kostenübernahmeantrag, der dann unmittelbar verarbeitet wird. |
Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie schwanger sind. Für Erkrankungen (z. B. einem grippalen Infekt) oder Unfallfolgen besteht natürlich auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie schwanger sind. Entbindungskosten sowie Folgen der Entbindung sind jedoch nicht versichert. Eine Ausnahme bilden akut auftretende Komplikationen, die eine außerplanmäßige Entbindung nötig machen. In diesem Fall sind Leistungen, die zum Schutz des Lebens von Mutter und/oder Kind notwendig sind, erstattungsfähig. |
Erkranken oder verunfallen Sie auf der Reise im Ausland und können Sie die Rückreise wegen hieraus resultierenden Transportunfähigkeit nicht planmäßig antreten, besteht der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit ins Heimatland. |
Nein, Sie können mit diesem Tarif innerhalb der vereinbarten Versicherungslaufzeit beliebig in der Welt umherreisen. Sie sind sogar im Heimatland bis zu 4 Wochen versichert, wenn Sie anschließend Ihren Auslandsaufenthalt fortsetzen. |
Nur die Reparatur von vorhandenem Zahlersatz kann erstattet werden. Neuer Zahnersatz, wie Kronen, Inlays und Brücken, sind nicht versichert. |
Sofern eine Leistung in der Auslandsreise-Krankenversicherung Care Travel mitversichert ist, werden die Kosten für medizinische Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel zu 100 % erstattet. Im Geltungsbereich inklusive USA, Kanada, Mexiko gibt es eine Selbstbeteiligung von 50,– EUR je Versicherungsfall. |
Eine ausreichende Absicherung ist für das Ausland sehr wichtig, so können im Ausland sehr hohe Behandlungskosten entstehen, die weit über die deutschen Abrechnungsverfahren gehen können. |
Die Auslandskrankenversicherung ist für alle Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich geeignet. |
Diese Versicherung hat eine maximale Laufzeit von 12 Monaten und kann taggenau gebucht werden. |
Die Auslandskrankenversicherung kann nicht als Anschlussversicherung gebucht werden. |
Nein, die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. |
Die Krankenversicherung bietet einen Kostenersatz von 100 % ohne Begrenzung der Leistung. Es ist im Krankheitsfall auch keine Selbstbeteiligung zu zahlen (Ausnahme: Im Geltungsbereich inklusive USA, Kanada, Mexiko gibt es eine Selbstbeteiligung von 50,– EUR je Versicherungsfall). |
Die Versicherung gewährt 4 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland. |
Die Versicherung gilt je nach Auswahl für alle Länder. |
Der Risikoträger ist das Versicherungsunternehmen AXA Krankenversicherung AG. |
Ja, die Versicherung kann auf Anfrage verlängert oder storniert werden. Bitte zeigen Sie uns die Verlängerung vor Ablauf des Versicherungszeitraums an. Bei einer Stornierung des Vertrages wird eine Stornogebühr von 5,– EUR belastet. |
Die Familienmitglieder können sich bei der Auslandskrankenversicherung Care Travel nur einzeln versichern. Sie haben nach Beantragung der ersten versicherten Person die Möglichkeit, unter dem selben Versicherungsnehmer weitere Familienmitglieder zu versichern. |
Ihr Antrag wird sofort bearbeitet. Wenn wir Sie versichern können, erhalten Sie innerhalb von 10 Minuten per E-Mail einen Versicherungsschein. |
Bitte geben Sie als "Versicherungsdauer" die maximale Dauer an, für die Sie sich voraussichtlich im Ausland aufhalten werden. Wenn sich eine Änderung ergibt, teilen Sie uns diese per E-Mail mit. |
Sie erhalten per E-Mail auch einen englischen Versicherungsschein. |
FAQ Care Travel als PDF herunterladen (81KB) |
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.