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Glossar - Auslandskrankenversicherung - Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz

Auslandskrankenversicherung

Glossar


Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz Bild 5 Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz Bild 1 Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz Bild 2 Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz Bild 7 Bild 5 zur Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz Bild 3 Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz Bild 2 Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz Bild 5 Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz Bild 5



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Wohnsitz vor Reiseantritt und Ständiger Wohnsitz

Wohnsitz vor Reiseantritt

Als Wohnsitz vor Reiseantritt gilt das Land, in dem Sie in den letzten zwei Jahren vor Reiseantritt gewohnt haben und Ihren Lebensmittelpunkt hatten.

Ständiger Wohnsitz

Wenn Sie als Ausländer Ihren ständigen Wohnsitz seit zwei Jahren in Deutschland oder Österreich haben, können Sie sich in einigen Tarifen außerhalb Deutschlands bzw. Österreichs versichern.

Nach unserer Definition liegt ein ständiger Wohnsitz dann vor, wenn sich die Person nicht nur vorübergehend am gewählten Reiseziel aufhält, sondern sich dort niederlässt und auch dauerhaft dort bleibt. Wer sich nur zum Zweck der Ausbildung (z.B. Sprachkurs, Studium, Weiterbildung) am gewählten Reiseziel aufhält, hat dort allein deswegen noch keinen ständigen Wohnsitz.

Was ist mit einem ständigen Wohnsitz gemeint?
In unseren Produkten/Tarifen schließen wir eine Versicherungsfähigkeit dann aus, wenn ein ständiger Wohnsitz im Reiseland besteht. Das liegt daran, dass wir in den Produkten, in denen der Begriff auftaucht, Auslandsreisekrankenversicherungen anbieten und somit Versicherungsschutz beim vorübergehenden Aufenthalt im Ausland gewährleisten. Ein vorübergehender Aufenthalt ist jedoch nicht mehr gegeben, wenn ein ständiger Wohnsitz im Reiseland besteht.

Beispiele:1
Kein ständiger Wohnsitz in Deutschland
Person A reist von Nigeria nach Deutschland. Er nimmt in Deutschland an einem Sprachkurs in einer Sprachschule teil und absolviert anschließend ein Studium. Er hat für den Zeitraum des Aufenthaltes ein Ausbildungsvisum und hält sich vorübergehend zu Ausbildungszwecken in Deutschland auf. Nach Abschluss des Studiums erhält er ein Jobangebot aus Nigeria und kehrt in sein Heimatland zurück.

Ständiger Wohnsitz in Deutschland
Person B reist von Indien nach Deutschland. Er hat in Deutschland studiert und ist auf der Suche nach einer Arbeitsstelle in Deutschland. Seine Frau hat er in Deutschland kennengelernt und geheiratet. Seine Ehefrau ist schwanger und erwartet ihr erstes Kind. Seine Eltern verkaufen ihr Haus in Indien und ziehen ebenfalls nach Deutschland um bei ihrem Sohn zu leben.
Person B verlegt seinen Lebensmittelpunkt gänzlich nach Deutschland.

Zur Info
Ausgenommen hiervon sind unsere private Krankenversicherung für Studierende Care Student sowie unser gesetzlicher Krankenversicherungsschutz über die DAK-Gesundheit.

Unsere Definition lehnt sich analog an den § 5 BaföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) an. Dieser lautet wie folgt:
(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet. (2)[…]

1Bei den oben genannten Beispielen, handelt es sich um fiktive Fälle. Eine Prüfung des ständigen Wohnsitzes erfolgt stets im Einzelfall.

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