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Reisegepäck-Versicherung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Reisegepäck-Versicherung

Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl, Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen), Transportmittelunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen. Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

Bei der Buchung einer Urlaubsreise lohnt es sich eigentlich immer zusätzlich zur Reisekrankenversicherung eine Reisegepäck-Versicherung abzuschließen.

Synonyme für "Reisegepäck-Versicherung"
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